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#42 R – Restitution

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1998 fand in Washington die internationale Konferenz zum Umgang mit Vermögenswerten aus der Zeit des Holocaust statt. An ihr nahmen 42 Staaten, Nichtregierungsorganisationen und der Vatikan teil. Ihr Ergebnis war die „Washingtoner Erklärung“. Sie legt unter anderem fest: Wenn es sicher oder sehr wahrscheinlich ist, dass ein Kunstwerk NS-verfolgungsbedingt entzogen wurde, muss eine gerechte und faire Lösung mit den Rechtsnachfolger*innen der Geschädigten gefunden werden. Dies kann eine Restitution sein, also die Rückgabe eines Kunstwerks.

In der Folge der „Washingtoner Erklärung“ verabschiedeten in Deutschland 1999 die Bundesregierung, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände die „Gemeinsame Erklärung“. In ihr verpflichten sie sich zur Auffindung und Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Wertgegenständen, insbesondere aus jüdischem Besitz.

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